Allgemeine Geschäftsbedingungen von Margit Schmeide Interiors Inkrafttreten: 31. Januar 2018
1. Vertragsparteien:
Diese Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Ihnen als Auftraggeber und Margit Schmeide Interiors (im Folgenden „Dienstleister“), Grünststraße 23, 40212 Düsseldorf.
2. Anwendungsbereich:
Alle Vereinbarungen, Leistungen und Lieferungen basieren ausschließlich auf diesen AGB in der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Fassung. Abweichende Regelungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie vom Dienstleister schriftlich bestätigt sind.
3. Leistungsbeschreibung:
Gegenstand des Vertrages sind raumplanerische Leistungen, insbesondere der Entwurf und die Planung von Gestaltungskonzepten. Auf Wunsch übernimmt der Dienstleister auch Bauleitung, Bauorganisation, Möbelproduktion oder -lieferung sowie weitere Design- und Ausführungsarbeiten. Umfang und Details ergeben sich aus dem individuellen Angebot; dieses ist freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als Pauschale ausgewiesen.
Das Portfolio des Dienstleisters umfasst dabei ein breites Spektrum an Ausstattungs- und Gestaltungselementen, darunter Wandfarben und Tapeten, Möbel und Polstermöbel, Teppiche und Bodenbeläge, Fliesen, Lampen und Lichtelemente sowie Stoffe und textile Accessoires. Die Auswahl und Integration dieser Elemente erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und dem Gesamtkonzept des Projekts.
4. Zustandekommen des Vertrags:
Ein Auftrag gilt als verbindlich erteilt, sobald der Auftraggeber dem Dienstleister, auch mündlich, den Arbeitsauftrag erteilt, vereinbarte Besprechungstermine wahrnimmt und dem Dienstleister Zugang zum Objekt gewährt.
5. Urheber- und Nutzungsrechte:
Alle kreativen Leistungen (Zeichnungen, Pläne, Entwürfe) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Dienstleisters. Bis dahin werden lediglich einfache Nutzungsrechte eingeräumt. Änderungen bereits freigegebener Entwürfe werden gesondert berechnet. Der Dienstleister darf anonymisierte Unterlagen zu Referenz- oder Werbezwecken veröffentlichen.
6. Einsatz von Subunternehmern:
Der Dienstleister ist berechtigt, zur Vertragserfüllung – ausgenommen reine Designleistungen – Dritte als Subunternehmer einzusetzen und entsprechende Verträge in eigenem Namen abzuschließen.
7. Erstkontakt:
Vor Annahme eines Auftrags ist ein telefonisches Vorgespräch erforderlich.
8. Liefer- und Ausführungsverzögerungen:
Verzögerungen durch Zulieferer oder höhere Gewalt liegen außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters; dieser informiert den Auftraggeber jedoch umgehend über etwaige Verzögerungen.
9. Mitwirkungspflicht:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig bereitzustellen und Besichtigungstermine zu ermöglichen.
10. Terminausfall:
Sagt der Auftraggeber einen Termin nicht mindestens 24 Stunden im Voraus ab, werden entstandene Fahrt- und Zeitkosten in Rechnung gestellt.
11. Preise und Abrechnung:
Planungsleistungen werden in halbstündigen Zeiteinheiten abgerechnet. Material- oder Einkaufsbudgets sind vorab in voller Höhe zu begleichen.
12. Bauleitung:
Die Bauleitung umfasst ausschließlich gestalterische Kontrolle, Funktionsabnahme und Terminüberwachung. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
13. Umsetzung der Planung:
Die Ausführung der Planung obliegt dem Auftraggeber und ist nicht Bedingung für die Abrechnung der Planungsleistungen. Einzelraumkonzepte werden nur nach gesonderter Absprache angeboten.
14. Zahlungsbedingungen:
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von sieben Kalendertagen per Überweisung fällig. Abschlagszahlungen werden nach mindestens fünf Stunden Planungs- oder Beratungsaufwand oder vorliegenden Entwürfen verlangt. Bei vorzeitiger Kündigung hat der Auftraggeber bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten zu vergüten.
15. Haftung:
Maßangaben sind freibleibend und werden vom ausführenden Handwerk vor Ort abgestimmt. Die Haftung des Dienstleisters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt – dies gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für subjektives Nichtgefallen oder Leistungen Dritter, die nur vermittelt wurden, wird keine Haftung übernommen.
16. Kündigung:
Beide Parteien können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes schriftlich kündigen. Bei Zahlungsverzug nach Mahnung ist der Dienstleister besonders zur Kündigung berechtigt. Bereits erstellte Entwürfe bleiben kostenpflichtig.
17. Anwendbares:
Recht und Gerichtsstand Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
18. Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Änderungen bedürfen der Schriftform.